Die Aussagepsychologie beschäftigt sich insbesondere mit der Beurteilung von Zeug:innenaussagen und der Glaubhaftigkeit von Aussagen in i. d. R. strafrechtlichen Verfahren. Fälle, in welchen eine aussagepsychologische Begutachtung in Auftrag gegeben wird, zeichnen sich zumeist durch eine Aussage-gegen-Aussage Konstellation ohne weitere Beweismittel aus, wie sie oftmals bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt. Eine Beauftragung eines aussagepsychologischen Gutachtens erfolgt dann, wenn in derartigen Fallkonstellationen spezifische Umstände der Aussageperson oder der Sache selbst vorliegen, wie psychische Auffälligkeiten oder problematische Befragungsbedingungen.
Im Rahmen einer aussagepsychologischen Begutachtung wird die Frage beantwortet, ob eine Aussage zu einem spezifischen Sachverhalt auf wahrem Erleben beruht oder anders als durch einen tatsächlichen Erlebnishintergrund zustande gekommen sein kann. Diese Expertise stellen wir Ihnen im HIGFW zur Verfügung und erstellen aussagepsychologische Gutachten über Angaben kindlicher und erwachsener Zeug:innen zu folgenden Fragestellungen:
- Aussagetüchtigkeit
- Glaubhaftigkeit einer Aussage.
Unser Vorgehen richtet sich dabei nach den aktuellen Richtlinien zur Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten, wie sie vom Bundesgerichtshof formuliert worden sind (vgl. Urteil vom 30.07.1999 – 1 StR 618/98; Beschluss vom 30.05.2000 – 1 StR 582/99). Das methodische Grundprinzip folgt einem hypothesengeleiteten diagnostischen Prozess und orientiert sich an dem wissenschaftlichen Falsifikationsprinzip.
Unsere Gutachten orientieren sich an den psychologischen und wissenschaftlichen Grundsätzen, wie Neutralität und Objektivität, sowie den Anforderungen und Richtlinien psychologischer und juristischer Fachgesellschaften. Sie zeichnen sich daher durch einen hohen Qualitätsstandard aus. Der gesamte Begutachtungsprozess sowie das verschriftlichte Gutachten ist wissenschaftlich fundiert und transparent gestaltet und somit für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Einzelfall und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und der Kapazität unserer Sachverständigen.